Abgeschickt von Wolf am 28 August, 2006 um 12:46:08:
Antwort auf: Einverständniserklärung wegen Baulast von aka am 11 August, 2006 um 16:43:22:
Die Rücknahme ist kaum noch möglich, wenn keine Änderungen eingetreten sind. Oft eine Frage des Geldes. Sache inzwischen geklärt ?
: Unsere Nachbarn haben uns schriftlich bei der Bauvoranfrage ihre Einverständniserklärung gegeben, dass wir 50cm Baulast bei Ihnen eintragen dürfen. Sie haben alle Pläne gesehen und unterzeichnet. Damit haben wir alles in die Wege geleitet und die Bauvoranfrage auch bekommen. Nun beim richtigen Bauantrag wollen sie nichts mehr davon wissen. Deshalb werden wir auch nicht bauen dürfen. Können sie einfach so ihre Einverständniserklärung zurückziehen? Was ist denn mit den Kosten die uns entstanden sind? Schließlich sind wir ja erst danach zum Architekten, Vermesser usw gegangen. Außerdem haben sich die Pläne nicht gegenüber der Bauvoranfrage geändert? Können wir irgendetwas dagegen unternehmen?