Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 August, 2006 um 22:00:39
Antwort auf: aussenbereich mit kanal und wasseranschluß von schmid thomas am 25 August, 2006 um 20:50:55:
Kaufen und Bauen im Außenbereich ... immer wieder ein riskantes Thema - daher VOR dem Kauf dringend eigenen Berater hinzuziehen und die Bebaubarkeit grundsätzlich klären lassen! Ein Grundstück mit Baurecht kann je nach Region über 250 €/m² Wert sein, ein Grundstück ohne Baurecht je nach Region unter Umständen unter 4 €/m². Und dabei ist ein Gebäude auf dem Grundstück, auch mit Wasser- und Stromanschluss KEIN Signal für die Zulässigkeit der Bebauung!
Im Außenbereich gilt der Grundsatz: Bauen nicht erlaubt!!!
Vorausgesetzt das Gartenhäuschen ist legal errichtet steht es derzeit unter Bestandsschutz. Wenn es abgerissen wird, gibt es nichts mehr, was Bestandsschutz haben könnte und ein Neubau wird vollständig nach heutigem Recht beurteilt und da ist Bauen im Außenbereich zunächst mal nicht zulässig solange keiner der Ausnahmetatbestände nach §35 BauGB nachzuweisen ist.
: ich habe ein Grundstück erworben,- liegt im Aussenbereich mit einem Gartenhaus -Wasser- und Kanalanschluß vorhanden (wurde extra für das Gartenhaus angeschlossen) Strom kommt vom Nachbarn (Wohnhaus).
: Der Kanalerhebungsbetrag wurde das Grundstück und für das Gebäude bezahlt.
: Bauamt verweigert mir ein EFH.
: Frage
: kann ich nun als Notlösung das Gartenhäuschen neu aufbauen (Fundament bleibt erhalten)