Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 August, 2006 um 08:52:30
Antwort auf: Re: von Peter Laerberg am 24 August, 2006 um 22:32:20:
Nicht ganz richtig ...
Wenn die Dachkonstruktion eine Giebelwand zur Folge hat, gelten die höchsten Punkte dieser Wand wie bei einer mehrfach geneigten Wand. Die durschnittliche Höhe bezogen auf die gesamte Wandlänge darf die 3,00 m nicht überschreiten.
Ist die Grenzwand eine Traufe, also der niedrigst Punkt des Daches, wird auch nur die Traufhöhe (gedachter Schnitt zwischen Aussenkante Wand und Oberkante Dachdeckung) bei der Ermittlung der Wandhöhe berücksichtigt. Der First könnte mit einem entsprechenden Abstand von der Grenze dann auch höher liegen.
Wie bereits gesagt, Ermittlung am konkreten Objekt z. B. durch einen Architekten oder Hilfestellung bei der Bauaufsicht holen.
: Vielen Dank für die Antwort.
: Das heisst dann, dass bei einem Gebäude, welches mit der Giebelseite zum Nachbargrundstück steht, die mittlere Wandhöhe (rechte Wandhöhe + linke Wandhöhe ./. 2)tatsächlich die Höhe der Aussenwände OHNE die Dachkonstruktion ist. Ist das wirklich richtig ?
: Mit anderen Worten: Ein Flachdach dürfte also nur eine Höhe von 3m haben, während ein Spitzdach durchaus eine Giebelhöhe von 3,5 haben könnte (weil ja re und li nur 3 m Wandhöhe bestehen).
: Habe ich das so richtig verstanden?
: Vielen Dank noch einmal.