Re: Umwandlung von Jagdhütte in Wohnhaus


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Abgeschickt von Till Wollheim am 25 August, 2006 um 02:38:55

Antwort auf: Umwandlung von Jagdhütte in Wohnhaus von Simone am 24 August, 2006 um 17:41:51:

Hallo,
Es gibt kein Gewohnheitsrecht! Das ist nur Volksmund.
Es kann lediglich den "unvordenklichen Gebrauch" geben, der setzt aber eine generelle Zulässigkeit voraus, so daß damit nur ein neues Verbot zerschossen werden kann.
Ein Jagdhütte ist aber eine baurechtliche Sache, also gibt es keine genrelle Zulässigkeit an dieser Stelle zu bauen.
Damit habt ihr praktisch null Chance!
Tut mir leid, nicht besseres bescheiden zu können.
Nur politische Lösung möglich!

Tschüß
Till
(Jurist)



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