Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 August, 2006 um 13:51:24
Antwort auf: Höhe der Balkonmauer von Simona am 24 August, 2006 um 13:25:58:
siehe "Umwehrungen" in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes (z. B. §41 BauO NRW), i. d. R. 0,90 m bis 12,0 m Absturzhöhe, ab 12,0 m Absturzhöhe 1,10 m
: Hallo,
: weisst jemand, ob es eine Bestimmung gibt, wie hoch eine Balkonmauer sein MUSS?
: Danke und Gruß