Abgeschickt von R. Breitenbach am 23 August, 2006 um 20:44:46
Antwort auf: Abstand zum nachbarn... von Mr. Ichhabdamalnefrage... am 05 August, 2006 um 13:15:48:
: Hallo ich plane derzeit einen kleinen schuppen zu bauen ein bekannter meinte zu mir das wenn die gibelhöhe die 3 m nicht überschreitet das ganze ohne baugenehmigung gemacht werden kánn, nun ist es so das er auch gesagt hat das der schuppen einen gewissen abstand zur grundstücksgrenze haben muss
: 2-3 m. kann mir jemand sagen ob das alles stimmt und wenn ja wo ich das nachlesen kann..
: im vorraus dankeschön...
Hallo und Guten Abend,
der Grenzabstand muss 3 m betragen. Ansonsten Genehmigung vom Nachbarn. Der Schuppen darf eine Grundfläche von 30 m² haben. Das ist aber von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Sie sollten sich genaustens bei ihrer Stadt oder Gemeindeverwaltung erkundigen wieviel m² gemehmigungsfrei sind. Sonst ist ihr Bauvorhaben genehmigungspflichtig und es kommen Kosten wie z.B. Zeichnung, Statik , Einmessungen vom Katastermat und lauter solche Sachen auf Sie zu. Bei mir war es leiter so und alles wegen 1,5 m².