Abgeschickt von BL am 23 August, 2006 um 12:34:47
Hallo,
hat jemand Infos über folgenden Sachverhalt. Grundstück liegt in NRW. Neben dem Grundstück verläuft ein Privatweg mit ca. 2,5 Meter breite. Laut Aussage des Menschen der das Neubaugebiet erschlossen hat darf an der Seite des Grundstückes die an den Bauplatz grenzt keine Mauer auf die Grundstücksgrenze gesetzt werden sondern es muß ein Mindestabstand von 50cm eingehalten werden. Die Mauer muß 50cm nach hinten versetzt auf dem Grunstück errichtet werden. Im Bebauungsplan steht nichts. Das Bauamt hat auch keinen Plan..... Hat jemand eine Vorstellung in welchen Gesetzes Text besagte Aussage stehen könnte?
Gruß
Bernd