Abgeschickt von Dirk Baumeister am 21 August, 2006 um 15:17:18
Antwort auf: Re: Grenzbebauung von herbie am 21 August, 2006 um 14:50:00:
Ich vermute, dass Sie eher die alte Genehmigung suchen müssen. Wenn es eine solche gibt, dann kann daran nachvollzogen werden, welche LBO überhaupt galt. Wenn das Baujahr des heute unzulässigen Teils bekannt ist, könnte wiederum darüber die passende LBO herausgefunden und die Genehmigungspflicht geprüft werden. Beides benötigt aber zunächst das Baujahr des Gebäudes.
Alte Bauordnungen sollte es spätestens im Ministerium des jeweiligen Bundeslandes geben können. Feste Quellen oder links sind mir da leider nicht bekannt.
: ok, vielen Dank.
: Sind die alten LBO noch erhältlich bzw. kann man die irgendwo runterladen?
: : Was rechtmäßig auf einer alten gesetzlichen Grundlage errichtet wurde hat auch heute Bestandsschutz. Der Teufel sitzt im Detail! Voraussetzung ist, dass das errichtete Gebäude "rechtmäßig" errichtet wurde. Diese Rechtmäßigkeit muß im Zweifel der Bauherr oder jetzige Eigentümer durch Nachweis der Baugenehmigung beweisen. An dieser Stelle mein gern wiederholter Hinweis: "Vor dem Kauf alte Genehmigungen zeigen lassen!"
: : Der Rückbau von nicht rechtmäßig gebauten Gebäuden ist auch nach langjährigem Bestehen der Gebäude möglich. In Einzelfällen kann/muss von einer Abrissverfügung abgesehen werden.