Abgeschickt von Erika am 19 August, 2006 um 07:09:01
Wir haben auf Schleswig Holstein eine Ferienwohnung.
In der 2. Etage sind die Brüstungen bei der Außentreppe (Eingang zu den Wohnungen) nur 85 cm hoch. Entspricht das den Richtlinien?
Danke für die Auskunft
Erika