Re: Risse in den Wänden


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Abgeschickt von bodo hermann in gruppe türkis architekten am 19 August, 2006 um 00:56:25:

Antwort auf: Risse in den Wänden von Mary am 16 August, 2006 um 15:49:40:

hallo mary,
ihre vorgehensweise ist nicht ganz richtig.
nicht sie sind beweispflichtig für "irgendwelche" mängel, sondern der auftragnehmer. fordern sie schriftlich den auftragnehmer- oder den architekten- zur schadensfestellung- und beseitigung auf- innerhalb einer angemessenen frist, die ich hier auf 4 wochen taxieren würde.
mit der forderung sollten sie klarstellen, dass bei nichteihaltung der frist kostenpflichtig für den auftragnehmer eine schadensfeststellung und ggfs. eine schadensbeseitigung durchgeführt wird.
als "druckmittel" haben sie den sicherheitseinbehalt (5% der bruttosumme) oder die gewährleistungsbürgschaft.
es gibt leider keine "tabellen", wo man nachlesen kann, ab welcher risstiefe/risslänge ein mangel vorliegt, selbst die matrix nach oswald erlaubt eher eine subjektive bewertung...
warum sollen sie übrigens für risse verantwortlich sein?
rufen sie mich gerne an unter
0201-496905
oder 0177-7-496905
mfg
bodo hermann





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