Abgeschickt von Peter Fahn am 17 August, 2006 um 20:36:11
Antwort auf: Genehmigungsfrei von Klemens am 14 August, 2006 um 21:48:28:
Lieber Klemens,
mit diesen dürftigen Angaben werden Sie keine Antwort erhalten.
Bitte geben sie an:
- welches Bundesland (ich kenn mich zum Beispiel nur in Bayern aus)
- welches Grundstück (Baugebiet, Bebauungsplan vorhanden Ja-nein, Innenbereich?
- wenn Bebauungsplan, bitte bei Gemeinde Festsetzungen erfragen
- Wo soll Gebäude stehen, mitten im Grundstück, an der Nachbargrenze, wie weit von Grenze entfernt.
- wie groß Länge-Breite-Höhe soll das Gebäude werden.
- Ob vermessen wird oder nicht, richtet sich nach dem jeweiligen Landes-Katastergesetz
Nur wenn Sachlage gut geschildert ist, ist die Chance gut, eine zutreffende Antwort zu erhalten.
Gruss P. Fahn
: Ab welcher Grundfläche, bzw. welche Abmaße ist ein Geräteschuppen oder andere kleine Bauten genehmigungsfrei (vermessungsfrei)?