Abgeschickt von Dirk Baumeister am 15 August, 2006 um 17:37:08
Antwort auf: balkonhöhe von Uwe am 15 August, 2006 um 13:51:33:
§41 Umwehrungen Abs. 4 BauO NRW
1 - 12 m Absturzhöhe >= 0,90 m
ab 12 m Absturzhöhe >= 1,10 m
: Mich interessiert welche Höhe ein Balkongeländer haben muss in der zweiten Etage. Ich finde keine passende Seite zu der Landesbauordnung NRW. Ich hoffe einer könnte mir helfen.
: Danke!