Ausstieg aus einem Vertrag für ein schlüsselfertiges Haus


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Abgeschickt von FFF am 15 August, 2006 um 11:40:17

Hi,

1. Wenn man mit einer Baufirma einen Vertrag (nach VOB) für ein schlüsselfertiges EFH abgeschlossen hat, kann man dann (z.B. bei erheblichem Verzug im Bauzeitenplan) aus dem Vertrag aussteigen?

Was muss man dabei beachten?

2. Kann man gegebenenfalls die Anzahlungen an die (durch eine Baufirma beauftragten) Handwerker direkt leisten, damit diese ihre Arbeiten durchführen und den Betrag dann von der Gesamtvertragssumme der Baufirma abziehen (ohne Ausstieg aus dem Vertrag)?

Vielen Dank für die Hilfe!

MfG

FFF




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