Abgeschickt von AuSch am 10 August, 2006 um 12:56:55:
Antwort auf: Architekt überschuldet von Anja am 08 August, 2006 um 17:31:52:
Wenden Sie sich an die zuständige Architektenkammer. Diese wird dem Architekten die Berufsausübung untersagen, wenn die Vermögensverhältnisse nicht stimmen. Allerdings erst nach Rechtskraft und wenn die Versicherung nicht reicht. Das dauert.
: Was passiert wenn der Architekt durch eine größere Haftungsklage in anderer Sache überschuldet ist. Können wir dann von unserem Vertrag zurücktreten, weil private Insolvenz droht ? Muss das Urteil erst rechtskräftig sein ?