Abgeschickt von Günther am 10 August, 2006 um 12:31:42:
Antwort auf: Gewährleistung bei Privatkauf von sascha am 30 Juli, 2006 um 22:01:36:
Verkauf eines Neubaus ? Da sind oft Baumängel die Ursache. Frist für arglistige Täuschung ist ein Jahr siehe § 123 BGB etc. Aber Kenntnis schwer zu beweisen. Oft wird am Stahl gespart und sowas ist alles kaum beweisbar danach. Besser Finger weg
: Hallo, ich habe mal eine Frage. Gibt es eine Gewährleistung beim Kauf eines Neubau-Hauses (Erstbezug), insbesondere dann, wenn dem privaten Bauherrn und späteren Verkäufer Baumängel zu beweisen sind? Wenn ja, wie lange und ab welchem Zeitraum läuft die Frist? Danke für die Antworten!