Abgeschickt von Dirk Baumeister am 07 August, 2006 um 19:59:06
Antwort auf: Gartenhaus Abstand von Friedrich Weber am 06 August, 2006 um 11:16:03:
Es gibt verschiedene Rahmenbedingungen, die den erforderlichen Grenzabstand eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage beeinflussen. Da gibt es gesetzliche Maximalgrößen, Festsetzungen aus Bebauungsplänen, aktuelle Rechtsprechung, die spezielle Situation des einzelnen Grundstücks usw.
Für ein konkretes Vorhaben ist eine Rückfrage bei der zuständigen Behörde oder einem orts- und sachkundigen Architekten zu empfehlen.
: Hallo, ist es richtig, dass ein Gartenahsu 3m Abstand zum Nachbargrundstück haben muss, ein kleines Gartenhaus,auch wenn der Garten an einem Erschließungsweg endet? Für eine Antwort bin ich sher dankbar und den entsprechenden Text des Gesetzes auch in NRW. MfG Friedrich