Abgeschickt von Heiko am 05 August, 2006 um 00:15:06:
Hallo,
hatte vor einiger Zeit das Problem mit einem undichten Kontrollschacht ( Keller unter Wasser + Schimmelbildung ). Nun sagt ein Sachverständiger das kein Wasser in das Bauwerk eintreten darf, der Bauträger(auch Baufirma) behauptet,dies sei normal. Kurzum, es wird zum Rechtsstreit kommen.
Nun hat der Bauträger gefordet, unsere Arbeiten (Eigenleistung) einzustellen. Bei den Arbeiten handelt es sich um Maler, Fliesen, Elektro, Bodenbeläge.
Die Bauabnahme war zum 18.August geplant.
Laut Bauvertag steht : ...Diese in Eigenleistungen auszuführende Gewerke sind nach Abschluß und Übergabe des Bauvorhabens auszuführen.
Kann er dies verlangen oder nicht ?
Vielen Dank
MfG
Heiko