Abgeschickt von Stefan R. am 03 August, 2006 um 15:26:27:
Antwort auf: Grenzabstand f. genehmigungsfreies Gartenhaus von Zeppelinhalter am 01 August, 2006 um 18:07:51:
Hallo,
"Jetzt habe ich allerdings gehört, das man mit ca. 7 m² des Gartenhauses in den 3m Grenzbereich reindarf."
Das ist nicht so richtig. Man darf lediglich ein Gartenhaus mit einer Grundfläche von bis zu 7,25m² im Grenzbereich und somit auch direkt an der Grundstückgrenze errichten. Sicherlich gibt es da auch Beschränkungen, was die Höhe angeht und wieviel von der Grenze Gesamt zugebaut werden darf (z.B. durch Garagen)
Einfach von einem größeren Gartenhaus nur 7m² in dem Grenzbereich zu setzen geht nicht. Das wäre eben die klassische Verletzung von Abstandsflächen.
Meine Angaben beziehen sich auf NRW. Kann also in anderen Bundesländern auch anders sein.
Viele Grüße
Stefan R.
: Hallo Zusammen,
: habe vor ca. 1 Jahr ein Gartenhaus von 3,5 x 3,5m Grundfläche ca. 1,5m von der Nachbargrenze entfernt errichtet.
: Da allerdings leider aus anderer Sache, nun ein Nachbarstreit entstanden ist, fordert dieser mich nun auf das Gartenhaus auf einen Abstand von 3m zu versetzen.
: Jetzt habe ich allerdings gehört, das man mit ca. 7 m² des Gartenhauses in den 3m Grenzbereich reindarf.
: Kann mir jemand dazu was sagen, und wenn das nicht so ist, darf ich mit dem Gartenhaus auch genau auf die Grenze, da ich leider anders kein Platz habe????
: Gruß Zeppi