Re: Grenzbauabriss und Wiederaufbau, was ist mit den Fenstern?


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 02 August, 2006 um 21:00:18

Antwort auf: Grenzbauabriss und Wiederaufbau, was ist mit den Fenstern? von Tanja am 02 August, 2006 um 19:30:41:

Ein Neubau muß dem aktuell geltenden Baurecht genügen. Bestandsschutz kann es für einen Neubau nicht geben. Der Bestand verliert seine vermögenserhaltenden Schutz in dem Moment, wo er abgerissen wird. Eine Grenzbebauung mit Fenstern zur Grenze ist ohne Übernahme der Abstandflächen auf dem Nachbargrundstück nicht zulässig und darf von Gesetzes Wegen nicht genehmigt werden.

Auch hier wieder die Frage nach dem beratenden Architekten - erklärt Ihnen das denn keiner?

: Hallo Zusammen,

: ich habe folgendes Problem. Mein Mann und ich möchten gerne in das Haus meines verstorbenen Großvaters ziehen. Leider ist eine Renovierung nicht mehr möglich da die Mauern des Hauses schon feucht sind. Deswegen wurde uns ein Abriss mit anschließenden Neubau empfohlen. Da das Haus genau auf der Grenze zum Nachbargrundstück gebaut wurde benötigen wir unbedingt die Unterschrift unseres Nachbarn damit wir in diese Mauer wieder die 4 bereits vorhanden Fenster einbauen dürfen. Leider hat der Nachbar nicht unterschrieben. Gibt es noch andere Möglichkeiten die uns einen Neubau trotzdem ermöglichen? Wir würden das Haus, das seit über 60 Jahren schon da steht wieder genauso aufbauen! Aber dies ist uns nur möglich wenn die Fenster bewilligt werden, sonst wird es bis auf weiters lehrstehen und irgendwann als Ruine enden.

: Bitte um kurze Info.
: Vielen Dank.
: Tanja





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