Abgeschickt von Rebecca am 02 August, 2006 um 16:01:10
SACHVERHALT: Mein Lebensgefährte hat 2005 einen Bauantrag ( Neubau eines EFH ) eingereicht und am 15. Mai 2006 die Baugenehmigung erhalten. Der Nachbar ( Landwirt ) hat am 21. Juni 2006 Einspruch eingelegt. Am 24. Juli 2006 haben wir unter neutralen Zeugen die Aussage vom Bauamt ( Leiter ) erhalten, dass der Einspruch abgelehnt wird, da der Abstand des Neubaus zu den Stallungen die vorgeschriebenen 30m einhält.
FRAGE: Können / sollten wir anfangen zu bauen???