Abgeschickt von Dirk Baumeister am 01 August, 2006 um 14:08:05
Antwort auf: Holzschuppen und Garage auf Grenze von M.Walter am 01 August, 2006 um 13:22:54:
... auch eine Überdachung ist eine bauliche Anlage und wäre zu genehmigen, was als privilegiertes Vorhaben dann nicht mehr ohne Nachbarzustimmung oder Abweichung von den Abstandflächenregeln geht. Sollte der Nachweis der Abstandflächen auf dem Nachbargrundstück möglich sein, steht einer Bebauung nicht mehr so viel entgegen. Vielleicht noch Baugrenzen oder ähnliche Festsetzungen aus einem Bebauungsplan.
: Hallo liebe Forumteilnehmer
: ich habe eine Frage bezgl. der Errichtung eines Holzschuppens an einer vorhandenen Doppelgarage die bereits acht Meter auf der Grenze gebaut ist. Kann ich eine solche Lagerstätte errichten oder fällt diese auch unter ein "normales" Gebäude welches natürlich nicht weiter auf der Grenze erichtet werden darf. Falls dieses nicht möglich ist - kann man dann ein Art feste Überdachung ohne Wände und Türen errichten? Vielen Dank