Abgeschickt von Miro am 01 August, 2006 um 11:54:08
Hallo, durch den Fehler eines Bauunternehmers ist der Vollwärmeschutz eines Hauses bei der Einhaltung der Abstandsfläche zur Straße nicht berücksichtigt worden. Der Abstand zur Strasse beträgt nun nur 2,85m. Abgesehen davon, dass der Bauunternehmer eine Art Schadensersatz zahlen muss ist meine Frage: Was kann einen Bauherrn von Seiten des Landratsamtes hinsichtlich dieser Unterschreitung erwarten?