Abgeschickt von Mona am 29 Juli, 2006 um 21:16:08
Antwort auf: Haus BJ1910 gekauft,Anbau ist ein Aquarium,arglistige Täuschung?!? von Carsten Waldorf am 27 Juli, 2006 um 23:38:13:
lies mal die Antworten weiter unten zu meinem Beitrag.
Wir waren zwischenzeitlich beim Anwalt. Rechtschutz bezahlt nicht, da dies zu kostspielig-und langfristig wäre.
Aber wir haben Prozeßkostenhilfe gestellt, da die Gerichtskosten uns auffressen würden. Das bekommen wir aber nur bei Aussicht auf Erfolg. Bis jetzt kam noch keine Entscheidung.
Wir müssen ein Angebot eines Dachdeckers einholen. Wenn sich der Verkäufer nicht auf unsere Forderung einläßt, dann wird ein Gutachter übers Gericht bestellt. Unser Anwalt hat einen Vorschuß von 900€ verlangt. Bei einer Rückabwicklung müßten wir 6000€ Gerichtskosten bezahlen und nochmal soviel für den Anwalt.
Dann haben wir zwar Gewährleistungsrecht im Kaufvertrag, widerspricht sich aber mit dem nächsten Satz sozusagen gekauft wie gesehen. Das gilt allerdings nicht bei arglistiger Täuschung. Siehe auch das Koblenurteil.
Erst wird der Verkäufer angeschrieben auf Beseitigung der Mängel, dann wird erst auf Schadenersatz oder Rückabwicklung entschieden.
Bin gespannt, was sonst noch für Antworten kommen, da wir auch betrogen wurden.
MfG Mona