Abgeschickt von Ralph am 29 Juli, 2006 um 11:22:43
Hallo zusammen!
Folgender Sachverhalt:
Grundstückseigentümer A hat einen riesigen Garten, der an das Grundstück von B grenzt. In dem Garten soll ein Haus gebaut werden, wo unter anderem auch eine Garage durch Grenzbebauung errichtet wird. Nachdem die Baupläne öffentlich zur Einsicht ausgelegt wurden hat B bei A nachgefragt, ob die Garage nicht eventuell um einen Meter in das Grundstück von A verschoben werden kann, damit keine direkte Grenzbebauung entsteht. A hat dies abgelehnt, da die Grenzbebauung nach dem Landesbaugesetz erlaubt ist. B kann dagegen nichts machen und muss es dulden. A seinerseits will jetzt seine Baugrube zur Grenzbebauung in das Grundstück von B erweitern, um geeignete Bausicherungsmaßnahmen durchfürhren zu können.
Frage: Muss B die "Beschädigung" seines Grundstücks hinnehmen? Falls ja, welche zusätzlichen Auflagen hat A zu erfüllen um den Grundstücksteil von B wieder in den Originalzustand zu versetzen?
Vielen Dank
Ralph