Abgeschickt von Achim am 28 Juli, 2006 um 14:10:58
Vor unserer Garage ist die Einfahrt breit genug, daß man noch einen Fahrradschuppen an die Seite bauen kann. Gibt es irgendwelche Vorschriften in NRW, welche ich beachten muß? Größe, umbauter Raum, Bauausführung? Ist das Ding genehmigungspflichtig? Einen diesbezügl. Grundbrucheintrag gibt es nicht. Danke für einen Tipp!