Abgeschickt von Dirk Baumeister am 25 Juli, 2006 um 13:18:07
Antwort auf: Baufenster kleiner als Bestand - wie aufstocken? von Martina am 25 Juli, 2006 um 12:46:12:
Sowas kann nur am Einzelfall und am konkreten Projekt eingeschätzt werden. Da sie ohnehin einen Architekten für den Antrag benötigen, lassen Sie sich von dem ausführlich erklären, was unter welchen Umständen mit welchen sonstigen Maßnahmen genehmigungsfähig ist. Und wenn der es auch nicht auf Anhieb rausfinden kann, soll er bei der Behörde nachfragen. Eine verbindliche Aussage der Behörde ist nur durch eine Bauvoranfrage zu erreichen.
: Hallo,
: wir möchten ein Grundstück mit einem einstöckigen Einfamilienhaus erwerben.
: Im Bauamt wurde uns mitgeteilt, dass man das Haus grundsätzlich laut Bauplan um ein komplettes Stockwerk aufstocken darf. Allerdings ist das Baufenster nun kleiner als das bestehende Haus und wir müßten die Nachbarschaft befragen, ob sie mit einer Aufstockung einverstanden wäre.
: Was passiert nun, falls einer der Nachbarn verweigert? Geht es hierbei um Volumen oder um Höhe, d.h. kann ich einfach nur den Kniestock erhöhen ohne die Nachbarschaft befragen zu müssen? Oder darf ich innerhalb des Baufensters erhöhen und den Rest beispielsweise als Dachterrasse nutzen?
: Vielen Dank für eine Information,
: Martina