Grenzbebauung mit Schuppen an Gehsteig


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Abgeschickt von hreinl am 24 Juli, 2006 um 15:43:14

Hallo,
wir haben (in Bayern) einen Schuppen als Grenzbebauung errichtet. Nach BayBO brauchten wir keine Genehmigung. Der Schuppen grenzt an einen Gehsteig. Jetzt verlangt das Bauamt, dass der Schuppen abgerissen wird, mit der Begründung §34(1) BauGB und $23 BauNVO: der Schuppen passt nicht ins Ortsbild und ist nicht genehmigungsfähig. Auf der anderen Strassenseite befindet sich der Parkplatz einer Firma mit anschliesender Fabrikationshalle, dh es beginnt ein Industriegebiet. Für unser Grundstück gibt es keinen Bebauungsplan, aber wir mussten einen Freiflächengestaltungsplan erstellen, in dem der Schuppen nicht eingezeichnet ist.
Nach mehrmaleigen Gesprächen im Bauamt wurde vom Bauamt als Kompromiss ein Einrücken um 0,5 m vorgeschlagen. Wollen wir aber nicht, weil das Grundstück sehr klein ist und wir ein "Schmuddeleck" verhindern wollen.
Kann sich das Bauamt über die BayBO so einfach hinwegsetzen und wie kann man sich gegen das Bauamt wehren?



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