Abgeschickt von Bernhard Scherer am 24 Juli, 2006 um 12:15:11
Antwort auf: Eigenheimzulage/Grundbuch von Michael am 14 Juli, 2006 um 09:53:04:
Hallo !
Vorab Herr Fahn hat Recht. Sie sollten einen meiner Berufskollegen aufsuchen - möglichst einen der sich mit dem Thema Eigneheimzulage auch auskennt. Noch eins vorab: Nicht nur der zivlrechtliche Eigentümer (also der der im Grundbuch steht) kann Anspruch auf EHZ haben. Bevor man Ihnen jedoch eine Empfehlung aussprechen kann, müßten diverse andere Fragen zuerst von Ihnen beantwortet werden. Zu spät zur "Gestaltung" ist es jedoch auf keinen Fall, da Ihr Wohnhaus ja noch nicht fetiggestellt ist.
Gruß
Dipl. BW Bernhard Scherer, Steuerberater