Abgeschickt von Siegfried Stempfle am 23 Juli, 2006 um 22:09:36
Bei uns im Dorf wird eine Kanalerneuerung vorgenommen.
Wir wohnen in einem (alten Neubaugebiet 1985)und haben damals die Erschließungskosten und damit auch die seperat ausgewiesenen Entwässerungskosten bezahlt.
Da aber in diesem "Neubaugebiet" keine Kanalerneuerung vorgenommen wird und auch in nächster Zukunft nicht vorgesehen ist müßen wir für die Kosten im sogenannten " Altdorf " mit aufkommen. Bei den damaligen Entwässerungskosten in unserem "Neubaugebiet" wurde aber kein Grundstücksbesitzer belastet. Kann die Gemeinde nun jeden Grundstückseigentümer mit diesen Kosten belasten?