Abgeschickt von die die imme fragen hat am 20 Juli, 2006 um 22:28:00:
Antwort auf: arg.Täuschung-Schadenersatz-Erfolgchancen? von Mona am 17 Juli, 2006 um 00:31:10:
Normalerweise kauft man " wie gesehen", d.h. eine spätere Reklamation ist ausgeschlossen, mit Ausnahme des Nachweises der arglistigen Täuschung, die ihr dem Verkäufer nachweisen müßt.
Da ihr euch auf mündliche Zusicherung der Komplettrenovierung verlassen habt anstatt einen Fachmann zur Besichtigung mitzunehmen werdet ihr wohl schlechte Karten haben zumal ein Schornsteinfeger sicher plausibel darlegen kannn daß er keine Ahnung vom Zustand der Balken hinter den Paneelen hat!
: wir haben uns vor kurzem ein Haus Bj.ca´.1930-50 gekauft. Laufende Renovierungen wurden gemacht, unter anderem auch Dachziegeln vor 10 Jahren.
: Mündlich wurde uns zugesichert, alles sei renoviert. Auch im Kaufvertrag haben wir Gewährleistungsrecht nach BGB.
: Heizkörper haben wir schon erneuert, da die alten kaum Wärme abgegeben haben, auch sonst haben wir schon einige Euronen reingesteckt.
: Jetzt wollten wir den Dachboden ausbauen, da nur der sichtbare Teil mit nagelneuen Holzpaneelen ausgebaut war. Im hinteren Teil des Dachstuhls haben wir dann massiven Holzwurmbefall gesehen und fehlende Wärmedämmung. Daraufhin haben wir die vorhandenen Paneele entfernt und alle Balken freigelegt. Die meißten Balken mit Bodenbalken sind so stark befallen, daß sie teilweise schon instabil sind.
: Meine Fragen:
: 1. Liegt eine arglistige Täuschung vor? Meiner Meinung nach ist das offensichtlich, aber wie sehen das die Richter?
: 2. würde ich bei Vertragsrücktritt auch die Unkosten für Notar, Steuer und Belege bekommen?
: 3. Wäre bei Vertragsrücktritt unsere Eigenheimzulage futsch? Kaufvertrag war Dez, Einzug im Jan.
: 4. Wie lange dauert so ein Prozeß?
: 5. Wie sehen unsere Erfolgschancen aus?
: 6. Wie beweise ich die Schuld am Verkäufer? Reicht die mündliche Aussage aus?
: 7. Wäre ich besser dran, das Haus unter unserem Kaufpreis mit erheblichen Verlust wieder zu verkaufen? Wir haben soviel für das Haus bezahlt, daß wir kein Darlehen für Sanierungen bekommen würden.
: 8. Wir haben noch eine kleine Geldreserve. Die würde ausreichen für die gröbste Dachstütze oder für die Gerichtskosten. Welcher Weg wäre ratsamer?
: 9. Darf ich den beauftragten Anwalt noch wechseln? Vor 8 Wochen war ich beim Anwalt und habe auch einen Vorschuß bezahlt. Seither ist noch nichts passiert, weil er eine Kostenaufstellung von einem Zimmermann haben will und wir aber massive Probleme haben, einen zu bekommen der das schreibt.
: Der Verkäufer ist Schornsteinfeger und fast vom Fach, muß also vom Befall gewußt haben. Bei der Besichtigung haben wir ausdrücklich nach dem Zustand der Daches nachgefragt, da waren auch Zeugen dabei, aber Familienmitglieder.
: Wer kennt sich aus, kann uns helfen? Vielen Dank im Vorraus!