Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juli, 2006 um 19:16:49
Antwort auf: Fahrschule von Markus Terhorst am 19 Juli, 2006 um 12:18:04:
Die Frage zielt vermutlich auf eine Einordnung der Zulässigkeit einer Fahrschule in einem ausgewiesenen Gebiet eines Bebauungsplanes ab. Leider kann die Frage nicht mit ja oder nein beantwortet werden, da je nach alter des Bebauungsplanes unterschiedliche Stände der BauNVO Gültigkeit haben.
Eine erste Information sollte die Rückfrage beim zuständigen Planungs- oder Bauordnungsamt liefern können.
: fällt eine Fahrschule unter nicht störende Gewerbebetriebe