Re: Sicherung bodentiefer Fenster


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 18 Juli, 2006 um 17:53:47

Antwort auf: Sicherung bodentiefer Fenster von Frank am 18 Juli, 2006 um 16:47:54:

Nach Ihrer Beschreibung geht es um die Absturzsicherung des geöffneten Fensters. Entsprechend §41 Abs. 5 Satz 3 ist diese in der Form eines Geländers, wie eine Umwehrung, also mit 0,90 m Höhe bis zu 12,0 m Absturzhöhe, auszubilden. Eine Stange würde nicht ausreichen, da ja die Gefahr bestünde, "drunter her zu rutschen".

Die genauen Anforderungen an die Konstruktion sollte Ihnen Ihr Architekt erklären können, der die Pläne zur Genehmigung eingereicht hat, da diese auch von der Nutzung des Gebäudes abhängen.

: Hallo zusammen,

: bei einem Neubau in NRW haben wir bodentiefe Fenster im 1. OG. Trotz vorheriger "sicherungsfreier" Genehmigung müssen nun nachträglich Absturzsicherungen angebracht werden. Momentan sind die Fenster mit zwei Schlössern gesichert, außerdem haben sie bruchsicheres Glas.

: Entsprechend §41 Abs. 5 der Bauordnung NRW muss eine Fensterbrüstung mindestens 80 cm hoch sein.
: Hat jemand eine Ahnung, wie das Wort "Brüstung" definiert ist? Hat eine Brüstung zwingend eine Füllung, oder reicht eine Stange in 80 cm Höhe?

: bis dann
: Frank





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