Abgeschickt von Dunja am 18 Juli, 2006 um 14:26:48:
Antwort auf: arg.Täuschung-Schadenersatz-Erfolgchancen? von Mona am 17 Juli, 2006 um 00:31:10:
Zuerst muß der Kaufvertrag geprüft werden. Steht da drin, dass dem Verkäufer keine Mängel bekannt sind? Steht drin, dass es sich um ein Sanierungsobjekt handelt?
Im ersteren Fall habt ihr sehr gute Chancen.
Als erstes sollte man über den Anwalt bei Gericht ein Beweissicherungsverfahren anstreben. Es kommt dann ein gerichtlich bestellter Gutachter, der den Schaden aufnimmt, beurteilt, ob der Verkäufer davon gewusst haben muss, wie hoch der Schaden ist. kleinere Sachen ca. bis 3% des Kaufpreises sind hinnehmbar. bei Euch handelt es sich aber ja um einen erheblichen Schaden, der Kaufentscheidend ist!
Vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 (Verschweigen feuchter Kellerwände)
Das blöde ist, ihr müsst in Voleistung gehen und den Kostenvorschuss an das Gericht einzahlen, bevor sich etwas tut (z.B.bei einem Schaden von ca. 20.000 € ca. 4.000€). Vielleicht kommt bei Euch auch Prozesskostenhilfe in Betracht, informiert euch! Aber wie gesagt, erst muss der Kaufvertrag dahingehend geprüft werden, ob Anspruch besteht!
Holt Euch von diversen Zimmerleuten einen Kostenvoranschlag, sagt Ihnen ihr wollt eueren Dachstuhl neu machen. Erzählt nicht, dass ihr erstmal klagen wollt. Dann kommt keiner, weil es nicht sicher ist, wann ihr den Auftrag vergebt.
Wir machen gerade fast das Gleiche durch, bei uns ist es die fehelende Dampfsperre im Dach, Tauwasserausfall im Obergeschoss (Baujahr 1997). Alles sehr ärgerlich, aber last Euch gut beraten, fragt immer vorher was es kostet!!
Wägt ab, ob ihr Rückabwicklung oder den Schaden bezahlt bekommen wollt.
Liebe Grüße
Dunja