Re: Eigenheimzulage/Grundbuch


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Abgeschickt von Peter Fahn am 16 Juli, 2006 um 00:56:05

Antwort auf: Eigenheimzulage/Grundbuch von Michael am 14 Juli, 2006 um 09:53:04:


Die Bauantrag-Stellung im Jahr 2005 ist insoweit OK.
Die weitern steuerrechtlichen Fragen hinsichtlich Eigentumsverhältnisse und deren Auswirkungen auf wird Ihr Steuerberater beantworten, er berät Sie sicher gerne, weil dies das deutsche Steuerrecht betrifft, nicht Baurecht.

Bedenken Sie, es kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass Sie vielleicht noch ihre Freundin heiraten müssen, aber das rät Ihnen eben der Steuerberater. Vielleicht ist es auch schon zu spät.

Gruss P. Fahn


: Hallo,

: ich werde zusammen mit meiner Freundin ein Haus bauen und wir haben den Bauantrag noch ende 2005 gestellt.
: Da ich über der Gehaltsgrenze liege muss Sie den Antrag stellen.
: Im Moment ist nur Sie im grundbuch als eigentümer der des Grundstückes eingetragen.
: Wir würden nun gerne auch mich dort eintragen bevor das Haus steht da es dann noch günstiger ist.
: Nun ist aber die Frage ob dies Auswirkungen auf die Zahlung der Eigenheimzulage haben kann wenn wir beide im Grundbuch stehen?





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