Abgeschickt von Peter Fahn am 15 Juli, 2006 um 23:20:23
Antwort auf: Kniestock in Bayern von Martin am 11 Juli, 2006 um 09:57:40:
Hallo Martin,
die "Kniestöcke" sind regional unterschiedlich in den örtlichen Satzungen (Bebauungsplänen, Gestaltungssatzungen und dergleichen) definiert.
In den alten Satzungen ist meist das Maß der Außenwand vom Schnittpunkt Rohbetonoberkante bis oberem Wandende gemeint.
Weil die Bauherren immer dickere Isolierungen auftrugen und die Dachkonstruktionen immer höher wurden, hat man oft eine neue Definition eingeführt:
- Schnittpunkt Oberkante Rohbetonoberdecke an der Außenwand bis Schnittpunkt Oberkante Dachhaut.
Alt: 50 cm entspricht "neu" etwa 90cm.
Das nur als Anhaltspunkt; die Regelung kann aber je nach Gegend anders sein. Am besten: zum örtlichen Bauamt gehen und nachfragen; die sollten sich auskennen.
Gruss
P.Fahn
: Hallo,
: kann mir jemand sagen wo ich die gesetzliche Regelung zum Thema Bemaßung des Kniestocks finde? Wo wird in Bayern gemessen?.. bzw. gibts regionale Unterschiede?
: Gruß + Danke
: Martin