Abgeschickt von Angelika am 14 Juli, 2006 um 08:26:09
Hallo,
bei einer Grenzbebauung (Garage)ist ja normalerweise -zumindest im Saarland - eine Einmessung des Schnurgeruests durch einen offiziellen Vermessungsingenieur notwendig.
Wie ist die Sachlage, wenn die Garage zwar nicht auf der Eigentumsgrenze liegt, aber auf der Grenze zu einer nicht bebaubaren Gruenflaeche, die aber ebenfalls im Besitz des Bauherren ist?
Ist dann auch ein Vermesser notwendig?