Abgeschickt von Grassse am 13 Juli, 2006 um 10:20:12
Hallo,
wir wollen gleich an unserem Haus eine Garage bauen. Gem. Gemeinde können wir die übliche Grenzbebauung durchführen, müssen jedoch zur vorderen Grundstücksgrenze - zur Straße/Fußweg - 5m Abstand einhalten. Kann dieses von einer Baugenehmigung aufgehoben werden und welche Voraussetzungen , z.Bsp. müssen wir einhalten (z.Bsp. Einfahrt zur Garage von der Seite usw. ) Vielen Dank für eure Hilfe
Gruß Bettina