Abgeschickt von Büttner am 05 Juli, 2006 um 09:15:48
Antwort auf: Rückbau nach Hauskauf Überschreitung GRZ von Bruhn am 04 Juli, 2006 um 12:02:56:
Das Vorgehen der Baubehörde ist absolut richtig. Mit dem Rückbau wird sie wohl nur bei den Nebenanlagen Erfolg haben, aber ein Bußgeld dürfte auch noch drin sein. Das kann sich dann der Verkäufer vom öbVermesser wiederholen, der die rechtswidrige Teilung zu verantworten hat. Für die Prüfung des Sachverhalts (auch der GRZ) wird er nämlich bezahlt. Warum sollen die Bemühungen der Gemeinde um eine einigermaßen lockere Bebauungsstruktur auf diese Weise zunichte gemacht werden dürfen?
: Hallo! Ein Haus- und Grundstückseigentümer nimmt eine Teilung seines 1000qm Grundstücks vor. Auf dem einen geteilten Grundstück steht ein Haus das andere Grundstück soll Bauland werden. Nachdem er die eine Hälfte (mit dem Haus,ca. 550qm Grundstück) verkauft hat,meldet sich die Bauaufsichtbehörde bei den neuen Eigentümern, mit der Auflage, an dem Haus einen gewaltigen Rückbau vorzunehmen, da es die GRZ überschreitet. Was sagt man dazu?