Abgeschickt von Dirk Baumeister am 04 Juli, 2006 um 17:22:33
Antwort auf: Re: Nachbar unterschreibt Bauvorhaben nicht von Martin am 04 Juli, 2006 um 13:08:24:
Ein Nachbar hat immer die Möglichkeit Widerspruch zu einer erteilten Genehmigung einzulegen. Bei Einhaltung der Festlegungen des Bebauungsplanes und sonstiger gesetzlicher Regelungen nützt ihm das nur (meist) nichts. Bei Abweichungen von den Festsetzungen ist die Genehmigung üblicherweise von der Zustimmung des Nachbarn abhängig, da er durch die formal unzulässige Planung beeinträchtigt sein könnte.
: Hallo nochmal,
: 1. die Abweichungen vom Bebauungsplan sind natürlich Absicht und so mit dem Architekten abgesprochen.
: 2. Die Gemeinde / das Bauamt hat ja auch nichts gegen diese Abweichungen. Das der Nachbar jetzt Probleme macht war nicht absehbar!
: 3. Der Nachbar kann ja gegen ein Haus das dem Bebauungsplan entspricht Einspruch erheben bzw. nicht unterschreiben oder?
:
: : Hallo,
: : erst einmal herzlichen Glückwunsch zu einem Archtikten, der euch ein Haus plant das nicht den Vorschriften entspricht ;-)
: : ihr habt aber noch ein paar Möglichkeiten:
: : Vielleicht verzögert der Nachbar nur um ein paar Euro bei euch rauszuschlagen; überlegt mal, wieviel euch eine Unterschrift wert ist.
: : Laßt euch vom Bauamt genau erklären an welcher Stelle die Vorschriften nicht eingehalten werden und ob es keinen "Ermessensspielraum" gibt.
: : Bei uns hat es übrigens geholfen, den Chef vom Sachbearbeiter einzuschalten. Die schauen manchmal über den Tellerrand hinaus.
: : Oder als letztes Mittel umplanen (allerdings sollte das der Architekt kostenlos machen).