Re: Einspruch gegen Baugenehmigung - Tunnelblick


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Abgeschickt von günter walter am 02 Juli, 2006 um 10:49:03

Antwort auf: Einspruch gegen Baugenehmigung - Tunnelblick von Michael Scheider am 30 Juni, 2006 um 14:55:21:

Es gibt nicht das Recht des zuerst Bauenden. Wenn die Grenzabstände eingehalten werden, ist bereits Rücksicht genommen worden. Ich verstehe nicht, wo das eigentliche Problem des Nachbarn liegt. Durch was fühlt er sich benachteiligt?

Grüße
Günter


: Unser (im Süden gelegener) Nachbar hat mit - wie ich finde - einem merkwürdigen Argument gegen unsere Baugenehmigung Widerspruch / Einspruch eingelegt.

: Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung und wollen eine Hochterrasse (ca. 1,50m) bauen. Die Gärten sind etwas "tiefergelegt".
: Sein Einspruch lautet, dass das Gebot der "nachbarschaftlichen Rücksichtnahme" nicht gewahrt ist. Er begründet, dass wir durch unsere Terrasse zu dicht an seinem Wohnzimmerfenster kommen und deshalb eigentlich eine Trennwand aufgestellt werden müsste. Diese Trennwand erzeuge bei ihm im Wohnzimmer aber einen "Tunnelblick" (er hat SEINE Südseite und damit seinen Blick in den Garten mit einem wuchtigen 2-geschossigen Anbau zugebaut!) -> Also: Unsere Genehmigung ist zurückzunehmen.

: Das kann doch nicht als Argument gelten, oder?

: Gibt es ein Recht des zuerst Bauenden? Nach dem Motto: Wer zuerst baut, gilt als Maßstab und hat "ältere" Rechte. Und die andren müssen sich nach ihm richten?




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