Abgeschickt von brongo am 30 Juni, 2006 um 07:28:42
Hallo ,
zunächst eine kurze Info: Wir bauen mit Architekten nach einzelgewerkvergabe der Auftrag mit dem Fensterbauer wurde nach VOB B/C vergeben.
Wir haben folgendes Problem, gefordert war nach LV als auch im Auftrag und in der folgenden Korrespondenz mit dem Fensterbauer die Vereinbarung das alle Fenster WK2 erfüllen.
Die Fenster wurden mit erheblicher zeitlicher Verzögerung geliefert(lt. Aussage vom Fensterbauer hat dieses der Hersteller zu verantworten, für uns z.Zt. nicht überprüfbar) und eingebaut, nach meiner expliziten Frage beim Architekten woran ich die WK2 erkennen kann, konnte er mir das nicht zufriedentstellend erklären(bis auf das eingebaute Glas welches A3 somit WK2 erfüllt).
Worauf der Architekt den Fensterbauer schriftlich um eine klärung bat, dieser antwortete das die Fenster WK2 nicht erfüllen!!, mit der Begründung das der Hersteller dieses zum Zeitpunkt der Lieferung in WK2 nicht herstelle.
Nun frage ich mich ob der Febnsterbauer nicht von sich aus vor Liegferung der Fenster uns bzw. den Architekten schriftlich über dieses gravierende problem informieren müssen?
Schliesslich mussten wir erst explizit nachfragen um die Wahrheit zu erfahren.
Kann ich nach VOB, trotz der nach Fesntsterbauer Meinung das es diese Fenster in WK2 nicht gibt, auf die Lieferung der vereinbarten Leistung (WK2) pochen oder könnte er vor Gericht, mit der Aussage WK2 nicht lieferbar, durchkommen und wir hätten die Kosten.
Der Fensterbauer macht den Vorschlag einen Nachlass von nur 70€ pro Fenster zu geben.
Sorry das es ein wenig lang geworden ist, ich bitte um eine kompetente Info.
Vielen DANK