Abgeschickt von Dirk Baumeister am 22 Juni, 2006 um 08:31:33
Antwort auf: Bauantrag 4 wochen Frist ???? von Sybille Lauer am 22 Juni, 2006 um 07:26:10:
In NRW findest sich diese Regelung in der Bauordnung, das wird für Hessen ebenso sein. Allerdings ist Vorsicht vor zu großer Euphorie geboten, da diese Regelung nur für das "Freistellungsverfahren" gilt. Das gilt nur für Vorhaben, die in allen Punkten dem Bebauungsplan entsprechen, keine Sonderprüfungen benötigen oder sonst irgendwelche Maßnahmen einer vertiefenden Prüfung erforderlich machen. Der Antrag muß trotzdem formvollendet und vollständig eingereicht werden. Meist wird gleichzeitig mitbeantragt, dass die Behörde ein Bauantragsverfahren einleitet, falls dem Antrag auf Freistellung nicht zugestimmt wird oder werden kann.
: Hallo Ihr Alle, wir sind "frische" Bauherren und müssen jetzt den Bauantrag stellen. Da wir etwas unter Zeitdruck stehen kam mir folgende Info. gerade recht: Wenn man 4 Wochen nach Einreichen des Bauantrages noch keine Information von der Behörde hat, gilt der Bauantrag als genehmigt und man könnte loslegen.Kenn jemand diese Änderung und wo kann ich sie schriftlich finden ?? In NRW wäre dies schon Jahre so und jetzt wäre es in Hessen auch eingeführt worden. Danke für baldige Antwort. Sybille