Abgeschickt von Manfred Mayer am 21 Juni, 2006 um 11:14:34:
Hallo!
Ist es rechtlich o.k., wenn am eigenen Zaun (z.B. Maschendrahtzaun, h = 100 cm) auf der eigenen Seite ein Sichtschutz (z.B. Weide- oder Bambusmatten, H = 150 cm) mit Hilfe einer Unterkonstruktion aus Holz angebracht wird? Gibt es Bedenken bezüglich der Vorschrift, dass dem Nachbarn nur die "schönere" Seite des Zaunes zugemutet werden darf?
Vielen Dank!