Abgeschickt von Peter Kaus am 20 Juni, 2006 um 14:27:26
Hallo Forum,
Ich bin auf der Suche nach grundsätzlichen Regelungen zum Baurecht.
Wie sind eigentlich die Regelungen für die Akteneinsicht bei Bauvorhaben? Was sind die rechtlichen Grundlagen dafür und wo finde ich diese?
Unter welchen Umständen kann Akteneinsicht (beispielsweise in die Stellungnahme der Baubehörde zu einer Bauvoranfrage) verweigert werden?
Was kann man gegen die Änderung eines bestehenden Bebauungsplanes als Anlieger unternehmen?
mfg
Peter Kaus