Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 Juni, 2006 um 23:12:55
Antwort auf: Re: Terassenüberdachung in NRW von Joachim Schossig am 19 Juni, 2006 um 21:14:16:
Die Freistellung funktioniert nur dann, wenn ein B-Plan vorhanden ist und die neue Überdachung dem B-Plan entspricht. Sollte es keinen B-Plan geben oder von Festsetzungen des B-Plan abgewichen werden ist ein Bauantrag erforderlich, der von einem Architekten (bauvorlageberechtigten) eingereicht werden muß. Die Unterlagen entsprechen weitestgehend denen, die auch für die Freistellung erstellt werden müssen.
: : Ich plane eine Terassenüberdachung. Weiss jemand, ob, und wenn ja, Genehmigungen, statische Berechnungen usw. erforderlich sind. Bin in dieser Beziehung absoluter Laie.
: : Vielen Dank im vorraus
:
: Hallo, dafür braucht man... nur eine Freistellung von der Stadt und die Genehmigung der Nachbarn bei einer Randbebauung.
: Aber mit den Unterlagen, wie beim Bauantrag, also Statik und Zeichnung, Lageplan etc. wenns dann keine Einwände gibt, kann es nach 1 Monat losgehen.
: Die Freistellung ersetzt die Baugenehmigung.
: Wir haben das gerad hinter uns, den Antarg macht der Lieferant des Daches...