Re: Handwerkerrechnung nach 11/2 Jahren ??


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Abgeschickt von Dunja am 14 Juni, 2006 um 10:20:42:

Antwort auf: Handwerkerrechnung nach 11/2 Jahren ?? von Michi am 27 Mai, 2006 um 20:08:42:

: Wir bauten vor 1 1/2 Jahren ein Haus und zahlten die anfallenden Rechnungen und sahen seid dem niemanden mehr von den Handwerkern auf der Baustelle.Jetzt nach 1 1/2 Jahren meldete ich eine Firma,die die damals gestellte Rechnung auch schon bezahlt bekam, und meinte bei ihnen wäre noch was offen wo sie mir jetzt eine Rechnung zukommen lassen würden.Geht das denn überhaupt noch?Gibt es da nicht irgendeine Frist bis wann man Rechnungen gestellen haben muß?
: Gruß Michi
Steht auf der Rechnung vor 1 1/2 Jahren Schlussrechnung drauf nach VOB Vertrag? Sind danach von diesem Handwerker keine Arbeiten mehr ausfgeführt, dann ist endgültig abgerechnet.(Mit Ausnahmen)
Ist es eine "normale" Handwerkerrechnung und sind die Leistungen tatsächlich ausgeführt und noch nicht berechnet worden hat er Anspruch auf Zahlung. Verjährung findet erst nach 2 Jahren (?)statt.
Grundsätzlich ist dies natürlich sehr ärgerlich, weil man nicht mehr damit rechnet und sich fragen muß, was manche für eine Buchhaltung haben.Wo es doch allen soo schlecht geht.
Gruß Dunja





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