Re: Ab wann sind Aufschüttungen genehmigunspflichtig und ab wann beeinflußt eine Aufschüttung die Abstandsfläche? (Bayern)


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Abgeschickt von Jackson am 12 Juni, 2006 um 11:04:40

Antwort auf: Re: Ab wann sind Aufschüttungen genehmigunspflichtig und ab wann beeinflußt eine Aufschüttung die Abstandsfläche? (Bayern) von uschi am 11 Juni, 2006 um 14:54:59:

: Eine Frage, die mich selber brennend interessiert!
: Haben im Außenbereich einen Bauerhof (alleinlage, nachbar in ca. 300 Meter Entfernung) gemietet. Haben nun einen "Reitplatz" bzw. bereitbaren "Winterauslauf" angelegt. Hierzu ist zu sagen, dass die Fläche schon 8 Jahre lang vorher als Auslauf für Pferde/Matschkoppel und zum Reiten genutzt wurde. Wir haben diese Fläche jetzt mit mobilen Gitterplatten ausgelegt und mit Sand aufgeschüttet. Die Maße betragen 15 x 30 Meter, also unter 500 m²!
: Brauche ich jetzt hierfür eine Genehmigung oder nicht?
: Ach ja, wo in Bayern - Landkreis Ebersberg!

: Wer weiß was?

Hallo,
Reitplatz: Der Aufbau eines Reitplatzes aus z.B. Trag- und darübergelagerter Torfschicht zur Ableitung des Oberflächenwassers ist als Befestigung anzusehen und somit genehmigungspflichtig. (OVG Lüneburg)

P.S. Das sollte überall in Bayern so sein:-))



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