Abgeschickt von Dedda am 11 Juni, 2006 um 19:49:29
Hallo,
angenommen, die Längsseite -mit 12,70m- eines Hauses hat einen 4m breiten Abstand zum Nachbargrundstück. Davon entfällt auf 11m Länge gesehen noch 1,00m Abstand als Bauland, bzgl. der restlichen 1,70m geht das Baufenster dort bis an die Grenze.
Ein Carport, der an diese Grenze zum Nachbargrundstück (Wiese) grenzt, wurde mit der Baugenehmigung des Hauses auf der Fläche außerhalb des Baufensters erlaubt.
1. Darf man dort eine Garage bauen - benötigt man dazu eine erneute Baugenehmigung ? Die Garage soll B4m x L6m groß sein und direkt an das vorhandene Haus angrenzen.
2. Darf die Garage nur im Baufenster gebaut werden?
3. Wäre eine Unterkellerung machbar ?
Danke schon mal für jeden Tip !!
KK