Abgeschickt von Maria am 10 Juni, 2006 um 10:30:55
Zwei Einfahrten grenzen aneinander. Lage in einer Spielstraße mit DHH-Bebauung. Darf zwischen die beiden Einfahrten ein Zaun gezogen werden, um zu verhindern, dass die Nachbarn, vor allem Kinder, auf die Steine der eigenen Auffahrt laufen? Bei ungleicher Einfahrtbreite von z.B. 3 m und 3,70 m.