Abgeschickt von Lusien am 09 Juni, 2006 um 03:21:20:
Antwort auf: Carport Abstand zum Nachbargrundstück von Tom Klein am 20 Mai, 2006 um 21:07:16:
Hallo!
Leider weiß ich nur wie das in Bayern geregelt ist. Hier ist es so, dass man bei Garagen, mit einer Gesamtnutzfläche von 50 m² keine Abstandsfläche einhalten muss, wenn an der Grenze eine Wandhöhe von 3 m im Mittel nicht überschritten wird.